Die NRW-Lösung
Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen besitzen zahlreiche Kunst- und Kulturschätze. Dazu zählen bedeutende Werke der Schönen Künste und Baudenkmäler ebenso wie vielfältige Zeugnisse der Alltagskultur, der Wissenschaften und die umfangreichen Unterlagen in den Archiven. Dieses kulturelle Erbe wird vom Land und den Kommunen auf vielfältige Weise gepflegt, bewahrt und in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Gesetzliche Regelungen
Verschiedene gesetzliche Regelungen geben konkret vor, dass Kulturgüter dauerhaft bewahrt werden müssen. Im Archivgesetz NRW (ArchivG NRW) ist zum Beispiel die Archivierung von Unterlagen geregelt, und das Pflichtexemplargesetz schreibt vor, dass von jedem in Nordrhein-Westfalen beispielsweise als Buch publizierten Text ein sogenanntes Pflichtexemplar aufbewahrt werden muss. Für andere Kulturgüter gibt es keine gesetzliche Pflicht, aber ein gemeinsames Verständnis darüber, dass ihr Erhalt für die kulturelle Identität unseres Landes unabdingbar ist.
Diese Prämissen gelten auch für digital entstehendes Kulturgut. Die für analoge Kulturgüter bewährten Erhaltungsmaßnahmen lassen sich allerdings nicht ohne weiteres übertragen: Bibliotheken, Archive und Museen, Magazine und Vitrinen sind für die Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen nicht geeignet.
Gemeinsame träger-, sparten- und institutionsübergreifende Lösung
Weil die notwendigen Sicherungsmaßnahmen für digitale Unterlagen inhaltlich komplex und technisch aufwändig sind, haben Land und Kommunen von Beginn an eine gemeinsame träger-, sparten- und institutionenübergreifende Lösung für eine Langzeitarchivierung angestrebt, die von allen Institutionen in NRW zur dauerhaften Sicherung ihrer digitalen Bestände genutzt werden kann. Diese Lösung steht nun mit dem Digitalen Archiv Nordrhein-Westfalen (DA NRW) bereit.
Auch nicht-staatlichen und nicht-kommunalen Trägern von Kultureinrichtungen steht das DA NRW grundsätzlich offen, sofern deren digitales Kulturgut für die Langzeitarchivierung und die Präsentation im Internet geeignet ist und die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Das DA NRW übernimmt allerdings nicht die fachlichen Aufgaben der Kultureinrichtungen. Es bietet aber technische und organisatorische Lösung zur Erfüllung dieser Aufgaben. Die Erfüllung der fachlichen und rechtlichen Anforderungen bleibt in der Verantwortung der jeweiligen Kultureinrichtungen.
Nutzung von Synergieeffekten & Wirtschaftlichkeit
Das DA NRW ist ein informationstechnisches Angebot für alle Einrichtungen, die ihr elektronisches Kulturgut nach dem Archivgesetz und Pflichtexemplargesetz sicher und auf Dauer speichern müssen oder dies aus anderen kulturpolitischen Gründen möchten. Zur Nutzung von Synergieeffekten wird die Dienstleistung in einem Verbund verschiedener Dienstleister des Landes und der Kommunen bereitgestellt. Zu diesem Zweck arbeiten das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, und der Zweckverband KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Arbeitsgemeinschaft zusammen, um eine wirtschaftliche Lösung zur Langzeitarchivierung digitaler und digitalisierter Kulturgüter in Nordrhein-Westfalen anbieten zu können.
DA NRW Portal
Mit seinem Portal bietet das DA NRW zudem einen nutzerorientierten zentralen Zugang zum digitalen Wissens- und Kulturerbe in Nordrhein-Westfalen, das gleichzeitig Zulieferer für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), die europeana und alle anderen Portale sein kann.
Liste beteiligter Rechenzentren
- Hochschulbibliothekzentrum des Landes Nordrhein-Westfalen
- Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe
- Landesarchiv NRW
- LVR-InfoKom
- LWL.IT Service Abteilung
- Stadt Köln, Amt für Informationsverarbeitung